Digitaler Impfnachweis

Ein Schreiben von einem Ministerium aus Wiesbaden bekommt man eigentlich selten.

Aktuell sind aber sehr viele Briefe versendet worden, und meiner erreichte mich am 2. 7. 2021.

Es geht darum, jedem Bürger einen elektronischen Nachweis zu geben, dass er vollständig geimpft wurde. Seit einigen Wochen konnte jeder diesen Nachweis von Apotheken in das eigene Handy übertragen lassen.

Mit dem jetzigen postalischen Nachweis vom Ministerium kann jeder Geimpfte selbst den Nachweis in sein Handy übertragen. Dazu gibt es zwei Apps, die den übersandten QR-Code annehmen:

Die CovPass-App und die Corona-Warn-APP

Das Zertifikat ist Europaweit gültig
CovPass-App
Corona-Warn-App

Unabhängig davon bleiben die bisherigen Nachweise im Impfbuch und der Ersatz-Nachweis weiterhin gültig. Auch der jetzt übersandte Nachweis in Papierform ist gültig und sollte aufbewahrt werden.
Denn: Nicht jeder Nachweis per Handy funktioniert in der Praxis. Das habe ich am vorletzten Wochenende persönlich erfahren. Und manchmal ist auch der Akkiu des Handys leer.

Wichtig ist noch, dass alle Nachweise nur in Zusammenhang mit dem Personalausweis gültig sind,
denn alle Nachweise lassen sich elektronisch kopieren und damit wäre auch Mißbrauch möglich.

Das übersandte Zertifikat erschließt sich dem Leser nicht sofort. So ist das Blatt beidseitig bedruckt und beide Seiten erscheinen dem Leser als identisch. Eine Seiten-Numerierung gibt es nicht. Die Seiten sind aber nicht identisch. Jede Seite beinhaltet das Zertifikat für eine einzelne Impfung.

Lesen Sie weiter unter Impfnachweis, wie dieser digitale-Impfnachweis ins Handy installiert wird.

Das Fax als Risiko beim Datenschutz?

So titelte am 1. Juli der Gießener Anzeiger

VDE-Institut warnt: Alte Faxgeräte – ein Einfallstor für Hacker
VDE warnte schon 2018 vor alten Faxgeräten

Ich fühlte mich direkt angesprochen. Wegen einiger Komplikationen am Auge bekam ich die Untersuchungsergebnisse meiner Augenarztpraxis als Computer-Ausdruck mit nach Hause und für meinen Hausarzt. Für die Nachverfolgung des Heilungsprozesses wäre ein digitales Bild besser, da dabei verschiedene Ansichtsebenen sowie Farbanpassungen beim Betrachten am Computer möglich sind. Das sei nicht erlaubt wegen der Gefahr des Datenklaus im Netz und wegen des Datenschutzes. Nur Faxe seien erlaubt. Auf meinen Einwand, man könne doch wenigstens mir persönlich das Untersuchungsergebnis als Mailanhang schicken, musste die medizinische Fachangestellte ebenfalls ablehnend reagieren. Ich werde also vor meinen eigenen Daten geschützt.
Beim nächsten Besuch sprach ich mit meinem behandelnden Augenarzt darüber. Ich schlug vor, einen USB-Stick mitzubringen. Er meinte, dazu müsse er die Chefin befragen – was er tatsächlich tat. Er rief mich sogar zu Hause an, ich solle beim nächsten Besuch einen original verpackten Stick mitbringen. Mit diesem Arzt bin ich auch wegen seiner Behandlungsmethoden sehr zufrieden. Er hat übrigens in Wien studiert. Ob das eine Rolle spielt?

Interessant ist, dass laut Artikel im Anzeiger genau das gefährlich ist, was die meisten Praxen tun – und auch immer noch viele Gesundheitsämter und sonstige Behörden: Alles wird per Fax gesendet. „Die Nutzung von unverschlüsselten Faxgeräten bei einer risikoreichen Verarbeitung personenbezogener Daten sei als Datenschutzverstoß einzuordnen.“ (Datenschutzbeauftragte Bremen und Rheinland-Pfalz) Die Faxe werden oft in Mails umgewandelt, um Papier zu sparen. Sie sind damit genauso wenig geschützt wie eine unverschlüsselte Mail.
Aus dem Büro des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Roßnagel, heißt es: „Faxe sind grundsätzlich unsichere Kommunikationsmittel.
(…….)Im Hinblick auf die Nutzung in Arztpraxen vertrete Roßnagel die Ansicht, dass Gesundheitsdaten grundsätzlich nicht per Telefax übermittelt werden sollten.

Roßnagel setze sich dafür ein, dass das Thema demnächst auf der Datenschutzkonferenz aufgegriffen wird.

Was soll der Patient von diesen Aussagen halten?

Digitaler Impfnachweis

In der Corona-Warn-App

Ein Schreiben von einem Ministerium aus Wiesbaden bekommt man eigentlich selten.

Es geht darum, jedem Bürger einen elektronischen Nachweis zu geben, dass er vollständig geimpft wurde. Seit einigen Wochen konnte jeder diesen Nachweis bereits von Apotheken in das eigene Handy übertragen lassen.

Mit dem jetzigen postalischen Nachweis vom Ministerium kann jeder Geimpfte selbst den Nachweis in sein Handy übertragen. Dazu gibt es zwei Apps, die den übersandten QR-Code annehmen:

Die CovPass-App und die Corona-Warn-APP

Der QR-Code ist Europaweit gültig
CovPass-App
Corona-Warn-App

(Es braucht nur eine App installiert zu werden, ich empfehle jedoch beide Apps zu installieren)

Folgender Abschnitt ist auf dem Impf-Zertifikat abgedruckt:

Obiger QR-Code ist kein Impf-Zertifikat

Bei zwei Impfungen:
Sie haben mit dem Schreiben ein DIN A4- Blatt mit dem Nachweis der Impfungen erhalten. Dieser enthält auf beiden Seiten einen QR-Code, für jede Impfung also einen eigenen Impfnachweis. Sie müssen beide QR-Codes mit dem Handy in die jeweilige App übertragen.
Sind Sie mit Johnson&Johnson nur einmal geimpft worden, ist nur der Code der Seite 1 zu übertragen.


Zertifikat für Genesene mit einer Impfung

Seit dem 09. Juli können Genesene mit einer Impfung ebenfalls ein Zertifikat auf ihr Handy bekommen. Dies führen die Apotheken durch.


So wird das Zertifikat für vollständig Geimpfte in die Corona-Warn- App installiert.

1. Wenn Sie die App öffnen, wird Ihnen die Startseite gezeigt.
2. Wählen Sie unten die Auswahl „Zertifikate“ aus
3. Der nächste Schritt
4. Scanne Sie den QR-Code, der Ihnen zur Verfügung gestellt wurde.
5. Nach dem Scan finden Sie hier Ihre Zertifikate
6. So sehen die zwei Impfungen als Zertifikat aus

Unabhängig davon bleiben die bisherigen Nachweise im Impfbuch und der Ersatz-Nachweis, den Sie evt. bei der Impfung erhalten haben, weiterhin gültig. Auch der jetzt übersandte Nachweis in Papierform ist gültig und sollte aufbewahrt werden. Nicht jeder Nachweis per Handy funktioniert in der Praxis. Das habe ich am vorletzten Wochenende persönlich erfahren. Und manchmal ist auch der Akkiu des Handys leer.

Wichtig ist noch, dass alle Nachweise nur in Zusammenhang mit dem Personalausweis gültig sind,
denn alle Nachweise lassen sich elektronisch kopieren und damit wäre auch Mißbrauch möglich.

Für die CovPass-App folgt eine gesondert Installations-Anleitung