Das Fax als Risiko beim Datenschutz?

So titelte am 1. Juli der Gießener Anzeiger

VDE-Institut warnt: Alte Faxgeräte – ein Einfallstor für Hacker
VDE warnte schon 2018 vor alten Faxgeräten

Ich fühlte mich direkt angesprochen. Wegen einiger Komplikationen am Auge bekam ich die Untersuchungsergebnisse meiner Augenarztpraxis als Computer-Ausdruck mit nach Hause und für meinen Hausarzt. Für die Nachverfolgung des Heilungsprozesses wäre ein digitales Bild besser, da dabei verschiedene Ansichtsebenen sowie Farbanpassungen beim Betrachten am Computer möglich sind. Das sei nicht erlaubt wegen der Gefahr des Datenklaus im Netz und wegen des Datenschutzes. Nur Faxe seien erlaubt. Auf meinen Einwand, man könne doch wenigstens mir persönlich das Untersuchungsergebnis als Mailanhang schicken, musste die medizinische Fachangestellte ebenfalls ablehnend reagieren. Ich werde also vor meinen eigenen Daten geschützt.
Beim nächsten Besuch sprach ich mit meinem behandelnden Augenarzt darüber. Ich schlug vor, einen USB-Stick mitzubringen. Er meinte, dazu müsse er die Chefin befragen – was er tatsächlich tat. Er rief mich sogar zu Hause an, ich solle beim nächsten Besuch einen original verpackten Stick mitbringen. Mit diesem Arzt bin ich auch wegen seiner Behandlungsmethoden sehr zufrieden. Er hat übrigens in Wien studiert. Ob das eine Rolle spielt?

Interessant ist, dass laut Artikel im Anzeiger genau das gefährlich ist, was die meisten Praxen tun – und auch immer noch viele Gesundheitsämter und sonstige Behörden: Alles wird per Fax gesendet. „Die Nutzung von unverschlüsselten Faxgeräten bei einer risikoreichen Verarbeitung personenbezogener Daten sei als Datenschutzverstoß einzuordnen.“ (Datenschutzbeauftragte Bremen und Rheinland-Pfalz) Die Faxe werden oft in Mails umgewandelt, um Papier zu sparen. Sie sind damit genauso wenig geschützt wie eine unverschlüsselte Mail.
Aus dem Büro des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Roßnagel, heißt es: „Faxe sind grundsätzlich unsichere Kommunikationsmittel.
(…….)Im Hinblick auf die Nutzung in Arztpraxen vertrete Roßnagel die Ansicht, dass Gesundheitsdaten grundsätzlich nicht per Telefax übermittelt werden sollten.

Roßnagel setze sich dafür ein, dass das Thema demnächst auf der Datenschutzkonferenz aufgegriffen wird.

Was soll der Patient von diesen Aussagen halten?